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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Arbeitszeugnis zu schreiben?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Arbeitszeugnis zu schreiben? Ja, in Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Dies ergibt sich aus dem § 109 Gewerbeordnung. Ein Arbeitszeugnis dient dazu, die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers während seiner Beschäftigungszeit zu dokumentieren. Es muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und vollständig sein. Fehlt ein Arbeitszeugnis, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch darauf gerichtlich durchsetzen.

  • Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit ein Arbeitszeugnis zu schreiben?

    Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit ein Arbeitszeugnis zu schreiben? In Deutschland hat der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich drei Wochen Zeit, um das Arbeitszeugnis auszustellen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu laufen. Es ist jedoch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine abweichende Frist festgelegt ist. Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis sorgfältig und wahrheitsgemäß formuliert wird, da es für den beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers von großer Bedeutung ist. Daher sollte der Arbeitgeber ausreichend Zeit einplanen, um ein qualitativ hochwertiges Arbeitszeugnis zu erstellen.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeugnis auszustellen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeugnis auszustellen? Ja, grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn dieser dies verlangt. Dies ergibt sich aus dem deutschen Arbeitszeugnisgesetz. Ein Arbeitszeugnis dient dazu, dem Arbeitnehmer eine objektive Bewertung seiner Leistungen und seines Verhaltens während der Beschäftigung zu geben. Es ist wichtig für die berufliche Weiterentwicklung und die Bewerbung auf neue Stellen. Ein Arbeitszeugnis sollte daher wohlwollend, wahrheitsgemäß und vollständig sein.

  • Kann der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen?

    Kann der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß sein und darf keine falschen oder irreführenden Informationen enthalten. Wenn ein Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, das nicht der Leistung des Arbeitnehmers entspricht, kann dieser rechtliche Schritte einleiten, um eine Korrektur oder ein besseres Zeugnis zu erwirken. Es ist daher ratsam, bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln an einem Arbeitszeugnis rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Warum verweigert mir mein Arbeitgeber mein Arbeitszeugnis?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter möglicherweise kein Arbeitszeugnis ausstellt. Möglicherweise besteht ein Konflikt oder Unzufriedenheit zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter, der dazu führt, dass der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert. Es könnte auch sein, dass der Arbeitgeber Bedenken hat, negative Informationen im Zeugnis zu erwähnen, die sich negativ auf die zukünftige Beschäftigungschancen des Mitarbeiters auswirken könnten. Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und nach den genauen Gründen für die Verweigerung des Zeugnisses zu fragen.

  • Wann muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen?

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Dies gilt insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und vollständig sein. Es dient dazu, dem Arbeitnehmer eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Darüber hinaus kann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer dies benötigt.

  • Wie schnell muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?

    Wie schnell muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen? Gemäß § 109 GewO hat der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Frist auch bis zu drei Wochen betragen, wenn beispielsweise komplexe Tätigkeiten oder viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Frist einhält, da der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis hat und dieses für Bewerbungen benötigt. Sollte der Arbeitgeber die Frist nicht einhalten, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Recht auf ein Arbeitszeugnis durchzusetzen.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen. Ein schlechtes Zeugnis kann dem Arbeitnehmer schaden und zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist wichtig, dass das Zeugnis die Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers angemessen widerspiegelt. Falls das Zeugnis nicht den Erwartungen entspricht, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ein angemessenes Zeugnis zu erhalten.

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